IGeL
IGeL
Individuelle Gesundheitsleistungen/ Selbstzahler-Leistungen
„Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) zählen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten für IGeL müssen von den Versicherten meist selbst bezahlt werden. Manche Krankenkassen übernehmen jedoch freiwillig Kosten für bestimmte IGeL oder bieten entsprechende Zusatzversicherungen oder Bonusprogramme an.
Die Kosten für die jeweiligen Untersuchungen besprechen wir vorab mit Ihnen.
Wir bieten folgende Leistungen als IGel an:
- Reiseimpfungen und Beratung (teilweise Kostenübernahme durch die Krankenkassen)
- Sonographie (Ultraschall) mit modernem Farbdoppler (z.B. Nieren-Ultraschall als Screening im Rahmen der U3 Vorsorge)
- Tauchtauglichkeits- und Sportuntersuchung mit Ausstellung eines Attests
- Atteste und Gutachten, z.B. für Versicherungen, Agenturen, Schulen etc.
- Homöopathische Behandlung (Anamnese, Mittelfindung, Eigenbluttherapie)
- Vorsorgeuntersuchungen außerhalb der vorgegebenen Fristen oder Verträge
- NO-Messung (Stickoxid in der Ausatemluft) zur Beurteilung der Entzündung in den Atemwegen
- Schnelltest aus Abstrich (Covid, Influenza, RSV, Strep A bei Jugendlichen>15J)
- EKG – Herzstromkurve, auf Wunsch z.B. im Rahmen einer Vorsorge
- Verschiedene Laboruntersuchungen auf Wunsch (z.B. bei veganer Ernährung)
- Sehscreening – Apparative Sehtestung < 4 Jahre – Objektive Refraktionsbestimmung
Sprechzeiten
Mo | 08.00 bis 12.00 Uhr | 15.00 bis 17.00 Uhr |
Di | 08.00 bis 12.00 Uhr | 15.00 bis 17.00 Uhr |
Mi | 08.00 bis 12.00 Uhr | |
Do | 08.00 bis 12.00 Uhr | 15.00 bis 17.00 Uhr |
Fr | 08.00 bis 12.00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Spezialsprechstunden für Neurodermitis, Lebensmittelallergien und Kinder-Pneumologie
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